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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre. Führerausweis-Kategorie: B.

Mietpreis / MWST

Der vereinbarte Mietzins ist vor Mietantritt zu begleichen. Alle Preise verstehen sich inklusive MWST — CHE-335.907.994.

Reservationen

Reservationen sind per E-Mail sowie telefonisch möglich. Auf Wunsch des Mieters können Reservationen per E-Mail bestätigt werden. Nicht eingehaltene Reservationen müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit annulliert werden. Ansonsten ist der gesamte Mietpreis geschuldet. Dies gilt auch bei Nichtbenutzung.

Haftungsausschlüsse

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung bei Bussen, Missachtung des Strassenverkehrsgesetzes oder anderen Verkehrsdelikten. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Der Vermieter ist verpflichtet, Fahrerauskunft gegenüber Behörden zu geben.

Schadensfälle

Der Mieter verpflichtet sich, Unfälle und Schadensfälle jeglicher Art unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

Vorbehalte / Ausschlüsse

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietfahrzeuge bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen. Für bestehende Reservationen werden mit dem Mieter neue Termine vereinbart. Beidseitig entstehen keine Mehrkosten.

Ausland

Das Mietfahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können durch den Vermieter bewilligt werden; Bestätigungen müssen vorgängig schriftlich eingeholt werden.

Versicherung

Die Haftpflicht-, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ist im Mietpreis enthalten. Der Selbstbehalt beträgt:

  • Haftpflicht: CHF 1'000.–
  • Teilkasko: CHF 0.–
  • Vollkasko: CHF 2'000.–

Zusätzlich behält sich der Vermieter einen Schadensanspruch von CHF 15'000.– für Umtriebe und Mietausfälle vor. Schäden bis zu den oben genannten Summen gehen immer zulasten des Mieters.

Nicht versichert sind: Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor- und Getriebeschäden sowie mechanische und elektronische Schäden, welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren (z. B. Deaktivierung des ESP) entstanden sind. Für Unfälle bzw. Schäden durch Grobfahrlässigkeit (Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc.) haftet der Mieter. Alkohol vor oder während der Mietzeit ist verboten; Schäden infolge Trunkenheit am Steuer sind nicht versichert.

Inkasso

Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an einen Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe.

Verbote

Das ESP darf während der kompletten Mietdauer nicht deaktiviert werden. Verboten sind Autorennen, ¼-Meilen-Rennen sowie die Teilnahme an Rennsport-Anlässen. Bei diesen Schadensfällen besteht keine Versicherungsdeckung — die gesamten Kosten gehen zulasten des Mieters. Rauchen, Essen und Trinken im Auto sind ebenfalls untersagt, ebenso das Parkieren in Tiefgaragen und engen Parkplätzen.

Verkehrsübertretungen / Gebühren

Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen, Mautgebühren und ähnliche Gebühren. Der Vermieter teilt den Behörden auf Anfrage die Personendaten des Mieters mit. Für den administrativen Aufwand wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– in Rechnung gestellt.

Übergabe / Rückgabe

Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an der Geschäftsstelle des Vermieters. Es wird jeweils ein Zustandsprotokoll erstellt. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vor der Rückgabe mit Bleifrei 98 oder V-Power vollzutanken; die Quittung ist mitzubringen. Der Vermieter ist berechtigt, allfällige Schäden bis sieben Arbeitstage nach Rückgabe zu beanstanden.

Fehlmanipulationen

Schäden durch Überdrehen des Motors, Überhitzen der Kupplung, Kavalierstarts, übermässigen Reifenverschleiss und jegliche Fehlmanipulation gehen vollumfänglich zulasten des Mieters. Diese Schäden können mittels Testgerät genau nachgewiesen werden.

Fahren durch Drittpersonen

Der Mieter kann das Nutzungsrecht nur mit Zustimmung des Vermieters übertragen. Drittfahrer sind bei Vertragsabschluss zu nennen.

Vertragsverletzung

Der Mieter haftet für Mehrkosten, die aus Missachtung der AGB entstehen. Diese betragen mindestens CHF 1'000.–.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Rümlang bzw. der Sitz der S&C Sportcars AG.